Fahrerlaubnis-Gutachten durch Orthopäden mit Verkehrsmedizinischer Qualifikation
Praxis für Biologische Orthopädie, München-Moosach, Facharzt für Orthopädie mit Verkehrsmedizinischer Qualifikation zur Erstellung von Fahrerlaubnis-Gutachten für KVR, Landratsamt oder andere Führerscheinstellen
Sie sind hier auf einer Info-Seite zu Fragen bezüglich Gutachten zwecks Erhalt der Fahrerlaubnis. Sollten Sie betroffen sein und wollen sich über Wesen und Ablauf einer Begutachtung informieren, finden Sie hier hoffentlich das für Sie Nötige. Sie können uns auch gerne wegen Auskünften zur Begutachtung, Terminen etc. anrufen unter 089-1401955.
Unsere weitere Homepage ist
http://www.orthopaedie-muc.de
| FührerscheinerwerbIn Deutschland ist zum Erwerb der Fahrerlaubnis die Ausbildung durch eine Fahrschule vorgesehen. Es sind bestimmte theoretische Ausbildungsthemen Vorschrift, eine Anzahl Fahrstunden, u. a. Nachtfahrt und Autobahnfahrt. Die Prüfung ist vor einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abzulegen, welcher dann in der Regel auch den Führerschein aushändigt. Die Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen der Altersgrenze begonnen werden. |
Punkte löschen beim Kraftfahrbundesamt (KBA) Punkte bleiben nicht ewig, aber: Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Die Tilgungsfristen betragen zwei, fünf oder zehn Jahre. Nach dem Grundgedanken der Bewährung erfolgt eine Tilgung nur dann, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden. Neue Eintragungen innerhalb dieser Fristen blockieren die Tilgung bereits vorhandener (Tilgungshemmung!). |
|
Fahren unter Aufsicht Die meisten Jugendlichen / jungen Erwachsenen wollen so bald als möglich ein Auto steuern, ist das doch ein Zeichen von Erwachsensein. Außerdem macht es Spaß. Info zum Fahren ab 17 finden Sie in unserer Rubrik "Begleitetes Fahren". |
Gutachten-Auslöser können sein:Hinweise zum Vorliegen von Mängeln und damit Grund zur Einleitung eines Verfahrens kann die Behörde von der Polizei, vom Kraftfahrt-Bundesamt (18 Punkte), vom Sachverständigen bei der Fahrprüfung, von Gerichten, Ämtern, manchmal auch von Privatpersonen erhalten. |
|
Wir wünschen Ihnen eine andere Alternative als nur:
|
Punkteauskunft Den Stand Ihres "Punktekontos" können Sie beim KBA abfragen, bisher kostenlos. Die aktuell gültigen Bedingungen lesen Sie bitte auf der KBA-Seite nach, da sie sich evtl. wieder ändern können. |

